Großes Bauherrenmodell

Der „Große Bauherr“ ist ein steuerlicher Fachterminus, der bedeutet, dass der Immobilien-Investor gleich einem Unternehmer am Risiko und Potential eines Projektes teilnimmt. Nur unter dieser Voraussetzung kann der Investor
alle aus dem Projekt resultierenden wirtschaftlichen und steuerlichen Effekte nutzen.

Grundprinzip:

Der Investor erwirbt eine Beteiligung an einer Projektentwicklungsgesellschaft, welche wiederum ein zu sanierendes Objekt erwirbt/besitzt, oder einen ideellen Miteigentumsanteil an einem Gebäude. Der direkte Erwerb von qualifiziertem Wohnungseigentum (Wohnung, Top Nr.) im Wege des Großen Bauherrenmodells ist nicht vorgesehen bzw. in der sogenannten "großen Vermietung" nicht möglich.

Nach umfassender Sanierung des Objektes (üblicherweise durch Inanspruchnahme von Förderungsmitteln) wird die Liegenschaft in weiterer Folge langfristig vermietet. Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt aus Eigenmitteln der Investoren sowie aus (teils gefördertem) Fremdkapital.

Aus den Mieteinnahmen und aus Zuzahlungen der Investoren sowie aus den Annuitätenzuschüssen (geförderte Finanzierung, zB Wohnfonds Wien, Steiermärkische Landesregierung) wird das Fremdkapital rückgeführt.

Nach Entschuldung der Immobilie erzielt der Investor ein arbeitsfreies Zusatzeinkommen in Form von Mieteinkünften. Nach Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses kann seitens der Investoren der Beschluss über eine etwaige Realteilung der Immobilie gefasst werden.